Topshop1A.de
Ladenbausysteme, Displays & Mannequins
AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Für die Lieferungen von Topshop1A.de / SaS Ltd. sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Durch die Erteilung eines Auftrages gelten diese Bedingungen in vollem Umfang als vom Käufer anerkannt. Einkaubedingungen des Käufers oder sonstige Sondervereinbarungen werden für Topshop1A.de / SaS Ltd. nur verbindlich, wenn Sie vorher ausdrücklich bestätigt wurden.

Sollte eine der nachstehenden Bedingungen ungültig sein, so zieht das nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen nach sich.

1. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zu den gültigen Angebotspreisen. Lieferungen erfolgen nur in den in unseren Preislisten genannten Verkaufseinheiten. Anbruchmengen können nicht geliefert werden.

Alle eingehenden Aufträge gelten erst mit der AB Erstellung als angenommen. Wir behalten uns vor, die bestellten Mengen zu kürzen, nicht vorrätige Artikel nachzuliefern oder zu streichen.

Verlangt der Besteller eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung, z.B. Expressgut, z.B. Expressgut oder Eilgut, so gehen die damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.

Höhere Gewalt, unverhergesehene Ereignisse, welche die ordnungsgemäße Lieferung in irgendeiner Form beeinflussen, befreien den Verkäufer von der Lieferung für die jeweilige Dauer dieser Störung oder Hindernisse. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern.

Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer frachtfrei liefert und eine Versicherung abgeschlossen hat.

2. Mängelrüge

Beanstandungen der Ware werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort nach Empfang der Ware vom Käufer gegenüber Topshop1A.de / SaS Ltd. erklärt werden. Sie müssen schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang der Mängel sowie der Nummer der Rechnung des Packzettels oder des Lieferscheines unter Einsendung von Mustern erhoben werden. Für das Vorhandensein von Mängeln trägt der Käufer die Beweislast. Bei begründeter Mängelrüge ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, Lieferungen mangelfreier Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware vorzunehmen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.

3. Zahlungsbedingungen

Zahlung bei Erhalt der Ware ohne Abzug von Skonto. Dies wurde im vorhinein in Abzug gebracht.

Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im Einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zu sofortiger Zahlung -netto- fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung um mehr als eine Woche in Verzug gerät.

Die Lieferung erfolgt unter Voraussetzung derr zweifelsfreien Bonität des Käufers. Werden dem Verkäufer nachträglich Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers begründen, so werden die auch nicht fälligen Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Ferner ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die abgesandte Ware zurückzurufen und eine evtl. noch ausstehende Lieferung einzustellen.

Der  Käufer ist zur Aufrechnung der Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Geganansprüche nicht berechtigt.

4. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt in allen Fällen, gleich aus welcher Lieferung, bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines Geschäftsbetriebes berechtigt, Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen oder einer Verpachtung gelten nciht als Veräußerung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes und bedürfen der Zustimmung des Verkäufers.

Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer ab.

Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, ist der Käufer verpflichtet, Pfändungen der Ware und / oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder andere Beeinträchtigungen des Eigentums dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.

Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und das die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen. Sind Forderungen gefändet, so ist an Eides Statt zu versichern, dass es sich hier um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsware entstanden sind.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist das jeweils versendene Lager von Topshop1A.de / SaS Ltd..

6.. Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten Lemgo als ortlich zuständiges Gericht. Die Vereinbarungen gelten auch für die Ansprüche aus Scheck und Wechsel.

7. Sonstiges

Einzelfirmen, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften welche Warenlieferungen von uns beziehen, erkennen an, dass diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die Vereinbarungen des Gerichtstandes, auch gegenüber ihren Inhabern, beziehungsweise persönlich haftenden Gesellschaften als vereinbart gelten..

Topshop1A.de ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch allen späteren Geschäften als zugrunde gelegt, ohne dass sie in den späteren Bestätigungsschreiben ausdrücklich erwähnt zu werden brauchen.

 

StartLadenbaushop.deProdukteKundenBeispieleTeamKontaktImpressumAGB